Sicherheitsausrüstung für Motorsportboote
Die Vorschriften sind i.d.R. von den zu befahrenden Gewässern (Binnenseen, Küstengebiete, Hochsee) abhängig. Beim Lesen der unterschiedlichen Anforderungen bzw. Dokumente wird schnell klar, eine eindeutige Regelung gibt es nicht. Aus diesem Grunde haben wir eine eigene Empfehlung ausgearbeitet:
Unsere unverbindliche Empfehlung
- ohnmachtssichere Rettungswesten mit CE-Kennzeichen für die eingetragene Personenanzahl des Bootes. Zusätzlich ggf. entsprechende Kinderrettungswesten
- mindestens ein Rettungsring mit einer Schwimmleine
- Horn oder Mundpfeife
- ein Anker mit langer Leine (Regel: Wassertiefe x 5)
- Leinen zum Festmachen
- Bootshaken
- Paddel
- Fender
- ein geprüfter, tragbarer Feuerlöscher der Brandklasse ABC für den Motorraum
- Löschdecke oder zweiter Feuerlöscher, falls eine Kochgelegenheit vorhanden ist
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Schöpfer (im Seemannsjargon “das Ösfass”) oder Eimer (Im Seemannsjargon „die Pütz“)
- Handlappen
- eine Notflagge zur Kennzeichnung der Manövrierunfähigkeit (60×60 cm, rot)
- Lenzpumpen (zwei Systeme von 5 bzw. 6 m³/h Leistung, davon eine handbetrieben)
- Taschenlampe
- Fernglas
- Sturmstreichhölzer
- Rundfunkempfänger für Wetterberichte
- Handy oder UKW-Funkanlage
Empfehlungen des wsv.de auf Main, Main-Donau-Kanal und Donau
- eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichen für jedes Besatzungsmitglied
- mindestens ein Rettungsring
- ein Anker mit langer Leine (Regel: Wassertiefe x 5)
- Leinen zum Festmachen
- Bootshaken
- Paddel
- Fender
- ein geprüfter, tragbarer Feuerlöscher der Brandklasse ABC
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- ein Schöpfgefäß
- Handlappen
- eine rote Flagge zur Kennzeichnung der Manövrierunfähigkeit
Benötigte Ausrüstungsgegenstände auf Binnenseen
- Schöpfer (im Seemannsjargon “das Ösfass”) oder Eimer (Im Seemannsjargon „die Pütz“)
- Horn oder Mundpfeife
- Notflagge, 60×60 cm, rot
- Bootshaken
- Ruder oder Paddel, sofern das Schiff damit fortbewegt werden kann
- Anker mit Trosse oder Kette (nicht für Segelschiffe unter 15 m2 Segelfläche)
- Feuerlöscher, falls ein Einbaumotor vorhanden ist
- Löschdecke oder zweiter Feuerlöscher, falls eine Kochgelegenheit vorhanden ist
- Tauwerk mit ausreichend Haltekraft zum Festmachen am Steg
- Rettungswurfgerät mit einer Schwimmleine
- Lenzpumpe
- Kompass oder Radar sind für Schiffe vorgeschrieben, die bei unsichtigem Wetter (Nebel, Schneetreiben) auslaufen wollen.
Gesetzliche Ausrüstungspflicht
- Positionslaternen, vom BSH zugelassen, einschließlich Reserveglühbirnen,
- Signalkörper
- Schallsignalgeräte
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus. Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, geeignete Mittel, um einen Brand an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen sowie Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass) und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Mindestausrüstung
Wenngleich die nachstehend beschriebene Mindestausrüstung vornehmlich für den Seebereich gilt, sollten viele der genannten Gegenstände auch im Binnenbereich an Bord verfügbar sein. Anzumerken ist, dass im Einzelfall und in Abhängigkeit von Fahrtgebiet und -dauer weitere Ausrüstungsgegenstände erforderlich sein können.
- Navigationslichter und Schallsignalanlagen
- Nautische Ausrüstung
- Steuerkompass
- ein Peilkompass oder eine andere Peileinrichtung
- Echolot
- aktuelle Papier-Seekarten und Unterlagen für das Fahrtgebiet
- Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke
- Radarreflektor
- Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS
- einschlägige Verkehrsvorschriften für das Fahrtgebiet
- Schiffstagebuch
Sicherheitsausrüstung für den Seenotfall
- Ohnmachtssichere Rettungswesten mit Signalpfeife
- Sicherheitsgurte (Lifebelts) mit Karabinerhaken zum Einpicken
- Rettungsring mit schwimmfähiger Wurfleine und Leuchte
- Seenot-Signalmittel
- Streichhölzer oder Feuerzeuge
Sonstige Ausrüstungsempfehlungen
Zusätzlich sollten Sie je nach Fahrgebiet folgende Ausrüstung auf den See- und Binnengewässern an Bord haben:
- Zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklassen ABC
- Schöpfgefäß oder Pumpe zum Wasserschöpfen
- Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette
- Handlampen, spritzwassergeschützt, mit Reservebatterien und –glühlampen
- eine Erste-Hilfe-Ausrüstung
- wichtige Flaggen und Signalkörper (Manövrierunfähigkeit, Ankern etc.)
- Absperrventile an allen Kraftstofftanks
- ein Rundfunkempfänger für Wetterberichte
- eine ausreichend lange schwimmfähige Rettungsleine
- eine Rettungsinsel
- Bootshaken und Fender
- Fernglas, Barometer, Nebelhorn